Grundsätze unserer Beratung
Sowohl der Gesetzgeber als auch unsere Vertragspartner, aber auch wissenschaftliche Grundlagen verlangen von uns, dass wir unseren Patienten eine professionelle Beratung anbieten und diese durchführen. Die Bedeutung der pflegerischen Beratung ist nicht zuletzt durch die Novellierung vieler Expertenstandards und die Einführung der Pflegetransparenzvereinbarung in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen.
Es ist für uns von größter Wichtigkeit, unsere Patienten umfassend und fachlich korrekt zu beraten.

Was sind Pflegegrade?
2017 wurden die Pflegestufen durch Pflegegrade abgelöst. Wenn ein Patient den Antrag auf Pflegebedürftigkeit bei der Pflegekasse stellt, beurteilt der Gutachter beim Einstufungstermin, wie hoch der Grad der Selbständigkeit des Antragstellers ist. Der Gutachter bewertet die Selbständigkeiten in den einzelnen Modulen und verteilt dementsprechend die Punkte. Die Zeit spielt keine Rolle – bewertet wird die Selbstständigkeit, nicht der Zeitaufwand.
Was sind Pflegesachleistungen?
Der Begriff „Sachleistung“ kann irreführen. Es handelt sich nicht etwa um materielle Leistungen in Form von Sachgegenständen. In der Pflege werden darunter Dienstleistungen verstanden, die von professionellen Pflegekräften eines ambulanten Pflegedienstes erbracht werden. Als Pflegesachleistungen in der häuslichen Pflege wird nach folgenden Schwerpunkten unterteilt:
- Hilfe bei der Körperpflege
- Hilfe bei der Ausscheidung
- Hilfe bei der Ernährung
- Hilfe bei der Mobilität und Bewegung
- Hilfe beim Einkaufen
- Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung
8 Lebensbereiche = 8 Module
Der Gutachter geht die einzelnen Inhalte aus den einzelnen Lebensbereichen durch und bewertet, ob der Patient diese selbständig durchführen kann. Dabei sind in der Regel nicht nur motorische Funktionen, sondern auch kognitive Fähigkeiten erforderlich.
Modul 1: Mobilität
Bezieht sich auf die Selbständigkeit bei der Fortbewegung über kurze Strecken und bei Lagerung des Körpers und der körperlichen Beweglichkeit, z.B. ob der Patient allein aufstehen und vom Bett ins Badezimmer gehen kann.
Bewertung: selbständig – überwiegend selbständig – überwiegend unselbständig – unselbständig

Modul 2: Kommunikative & kognitive Fähigkeiten
Umfasst mentale Funktionen: Verstehen und Reden, zeitliche und räumliche Orientierung, Sachverhalte verstehen, Risiken erkennen.
Bewertung: vorhanden/unbeeinträchtigt – größtenteils vorhanden – in geringem Maße vorhanden – nicht vorhanden
Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Besonders wichtig: selbst- und fremdgefährdendes Verhalten sowie psychische Probleme wie Ängstlichkeit, Panikattacken oder Wahnstellungen.
Bewertung: nie – selten – häufig – täglich
Modul 4: Selbstversorgung
Selbständigkeit bei Körperpflege, sich kleiden, essen und trinken, Ausscheidungen.
Bewertung: selbständig – überwiegend selbständig – überwiegend unselbständig – unselbständig

Modul 5: Umgang mit Krankheit & therapiebedingten Anforderungen
Aktivitäten wie Medikamenteneinnahme, Wundversorgung, Umgang mit Hilfsmitteln oder Durchführung aufwendiger Therapien.
Bewertung: Selbständigkeit und Häufigkeit der Maßnahmen
Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Einteilung von Zeit, Einhaltung eines Schlaf-Wach-Rhythmus, Gestaltung verfügbarer Zeit und Pflege sozialer Beziehungen.
Bewertung: selbständig – überwiegend selbständig – überwiegend unselbständig – unselbständig

Modul 7: Außerhäusliche Aktivitäten
Teilnahme an sozialen und kulturellen Aktivitäten einschließlich der außerhäuslichen Mobilität.
Bewertung: Wird nicht in die Einstufung einbezogen – dient zur Ableitung von Empfehlungen.

Modul 8: Haushaltsführung
Hauswirtschaftliche Tätigkeiten und Regelung der für die alltägliche Lebensführung notwendigen Belange.
Bewertung: Wird nicht in die Einstufung einbezogen – dient zur Ableitung von Empfehlungen.

Pflegegrade im Überblick
- Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit (12,5–26,99 Punkte)
- Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung (27–47,49 Punkte)
- Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung (47,5–69,99 Punkte)
- Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung (70–89,99 Punkte)
- Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen (90–100 Punkte)
Wir beraten Sie gerne persönlich zu Ihrem Pflegegrad und Ihren Leistungsansprüchen. Beratungsgespräch vereinbaren →

