Aspekte der Behandlungspflege

Behandlungspflege nach SGB V

Das Mindestkriterium bei der Erbringung von Behandlungspflegemaßnahmen im Rahmen der Qualitätsprüfungen des MDK sieht vor, dass Verfahrensanweisungen erstellt werden müssen, um die vorgegebenen Richtlinien zu erfüllen.

Das Ziel unserer Pflege ist es, die Unabhängigkeit so weit wie möglich zu erhalten oder so schnell als möglich wieder herzustellen. Dabei arbeiten wir mit allen notwendigen Berufsgruppen (Ärzte, Krankenkassen, Physiotherapeuten, Apotheken, Sozialämter usw.) eng zusammen, um eine ganzheitliche Betreuung und Pflege des Patienten zu verwirklichen.

Unsere Behandlungspflegeleistungen

  • Injektionen (Insulin, Heparin, Vitamin B Komplex)
  • Wundversorgung und -verbände
  • Medikamentengabe und Herrichten
  • Blutzuckermessungen
  • Blutdruckmessungen
  • Versorgung über PEG
  • Pflege mit Trachealkanüle
  • Kompressionsstrümpfe/-verbände
  • Beratungsgespräche

Für weitere Informationen: Erklärung zur Behandlungspflege →