Erklärung Behandlungspflege

Sozialgesetzbuch SGB V – Behandlungspflege

Versicherte haben nach den folgenden Vorschriften Anspruch auf Leistungen:

  1. zur Verhütung von Krankheiten und von deren Verschlimmerung
  2. zur Früherkennung von Krankheiten
  3. zur Behandlung von Krankheiten

SGB V Leistungsarten

Prävention

Leistungen zur Verhütung von Krankheiten und zur Gesundheitsförderung.

Früherkennung

Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten, um rechtzeitig eingreifen zu können.

Krankenbehandlung

Ärztlich verordnete Leistungen zur Behandlung und Heilung von Krankheiten.

Das Ziel unserer Behandlungspflege ist es, die Unabhängigkeit so weit wie möglich zu erhalten oder so schnell als möglich wieder herzustellen. Haben Sie Fragen? Jetzt beraten lassen →